Sonntag, 1. Juli 2007

DNA

Singlemagazin @ Öffentliche Unsicherheit
Bis vor schätzungsweise einem Jahr betrieb ich diesen Weblog unter SEWUZ. twoday.net. Dann kündigte ich meinen Account bei Telecom und hatte dadurch meine damage E-mailadresse von Telecom verloren. Mein Passwort hatte ich für twoday vergessen und wenn man es wieder anfordert, bekommt man es an d die E-mailadresse zugesandt, die man beim Einlogen bei twoday angab. Die hatte ich aber nicht mehr.
Bitte sehen Sie sich meine Artikeln auch unter www.sewuz.twoday,net an.
Einen Artikel über Biologische Fingerabtrücke beginne ich morgen hier einzugeben.


271 Ur 81/07m
Hausdurchuchungsbefehl
In der Strafsache gegen Ernst Walter STUMMER wegen §§ 127, 129 Z. I StGB
ergeht an die BPD Wien*) Landeskriminalamt, Krimina1koat. West
zur Zahl: 4 K/390418/2006 der Befehl, in der Wohnung und den
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sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlich'(eiten in
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1190 Wien. Döblinger Gürtel 21-23/4/5 des Erich Walter STUMMER inkl. allfälliger Kellerabteile
eine Hausdurchsuchung zum Zwecke
der Auffindung und Beschlagnahme von Gegel:ständen, deren Besitz oder Besichtigung für das gegenständliche Strafverfahren von Bedeutung sein könnte*), vorzunehmen. Es handelt sich dabei folgende Gegenstände:
Bekleidungsgegenstände der Fa. c.P. Löwe HandelsgesmbH
Bei der Amtshandlung ist entsprechend den Bestimmungen der §§ 139 ff StPO vorzugehen.
Der Hausdurchsuchungsbefehl ist dem Beteiligten sogleich oder längstens binnen 24 Stunden nach der Durchsuchung zuzustellen (§ 140 Ab, 3 StPO).

Beim Landesgericht für Strafsachen Wien ist gegen Ernst Walter STUMMER ein Strafverfahren wegen des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z. I StGB anhängig.
Der Genannte steht im Verdacht, in Wien in \Vien am 8./9.12.2006 fremde bewegliche Sachen, nämlich Bekleidungsgegenstände der Fa. C.P. Löwe HandelsgesmbH im Gesamtwert von € 837,50 mit dem Vorsatz weggenommen zu haben, um sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu berei¬chern, wobei er in die Geschäftsräumlichkeiten der genannten Firma einbrach.
Der Tatverdacht gründet sich auf eine gesichr:rte und zuordenbare biologische Spur des Verdächti¬gen Ernst Walter STUMMER.
Es besteht der gegründete Veredacht, dass sich an der angeführten Anschrift des Verdächtigen Ernst Walter STUMMER Gegenstände befinden, die ft.ir die Untersuchung von Bedeutung sein können, weshalb der gegenständliche Hausdurchsuchungsbefehl bzw. die Beschlagnahme anzuordnen war.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
Im übrigen gründet sich der Hausdurchsuchungsbefehl auf die §§ 139 ff StPO.
12 St 88/017 471 Ur 81/C7
.
Belehrunq des Beschuldiqten qemäß S 38 Abs. 4 StPO
o Auf Antrag Landesgerichtes chung wegen des eingeleitet.
Gegen den Beschluß auf Einleitung der Voruntersuchung steht dem Beschuldigten die binnen 14 Tagen einzubringende Beschwerde an den Gerichtshof zweiter Instanz zu, der aufschiebende Wirkung nicht zukommt.
~ Auf Antrag der Staatsanwaltschaft werden gegen Sie Vorerhe¬bungen wegen des Verdachtes strafbaren Verhaltens (siehe unten) geführt.
o Die Steatsanwaltschaft hat durch Erhebung der Anklage mittels Anklageschrift/Strafantrag die Einleitung des gerichtli¬chen Strafverfahrens gegen Sie bewirkt.
der Staatsanwaltschaft wurde mit Beschluß des für Strafsachen Wien gegen Sie die Voruntersu¬Verdachtes strafbaren Verhaltens (siehe unten)
Das Strafverfahren hat folgenden Gegenstand:
Die Voruntersuchung hat ebenso wie Vorerhebungen den Zweck, die gegen eine bestimmte Person erhobene Anschuldigung einer strafbaren Handlung einer vorläufigen Prüfung zu unterwerfen und den Sachverhalt so weit zu klären, als nötig ist, um die Momente festzustellen, die geeignet sind, entweder die Einstellung des Strafverfahrens herbeizuführen oder die Versetzung in den Ankla¬gestand und die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung vorzube¬reiten.
Sie sind berechtigt, Anträge wegen der Vornahme einzelner Untersuchungshandlungen zu stellen.
Sind Sie der Gerichtssprache nicht hinreichend kundig, so ist Ihnen, nötigenfalls durch die Beistellung eines Dolmetschers, Übersetzungshilfe zu leisten, soweit dies im Interesse der Rechtspflege, vor allern~zur Wahrung Ihrer Verteidigungsrechte, erforderlich ist. Dies g lt insbesondere für Verhandlungen sowie dann, wenn Sie für die E nsicht in die Akten oder anläßlich der Bekanntgabe einer gerichtlichen Verfügung oder eines Antrages des Anklägers Übersetzungshilfe verlangen.
Sie haben das Recht, sich eines Verteidigers zu bedienen und können dazu jeden wählen, der in die Verteidigerliste eInes der Oberlandesgerichte eingetragen ist.
In folgenden Fällen bedürfen sie eines Verteidigers (notwen¬dige Verteidigung):
1.) in der Hauptverhandlung vor den Geschworenen- oder dem Schöffengericht,
2.) in der Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter, wenn für die Tat außer in den Fällen des Diebstahles durch Einbruch und der qualifizierten Hehlerei eine drei Jahre übersteigende Freiheitsstrafe angedroht ist,
Ld.FolUn NJz.. 155 (XI7/9~l. ]\1 Qlllf.-14/Q:z,
3.) für die Voruntersuchung und die Hauptverhandlung im Fall der Anordnung der .Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher,
4.) für die Hauptverhandlung im Fall der Anordnung der Unter¬bringung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechts¬brecher oder in eine Anstalt für gefährliche Rückfallstäter.
Sind Sie außerstande; ohne Beeinträchtigung des für Sie und Ihre Familie, für deren Unterhalt Sie zu sorgen haben, zu einer einfachen Lebensführung notwendigen Unterhaltes die Kosten der Verteidigung zu tragen, so hat das Gericht auf Ihren Antrag zu beschließen, daß Ihnen ein Verteidiger beigegeben wird, dessen Kosten Sie nicht zu tragen haben, wenn und so weit dies im Interesse der Rechtspflege, vor allem im Interesse einer zweck¬entsprechenden Verteidigung erforderlich ist (Verfahrenshilfever¬teidiger). Die Beigebung leines Verfahrenshilfeverteidigers ist jedenfalls erforderlich bei notwendiger Verteidigung (siehe gerade oben), bei schwieriger Sach- oder Rechtslage, zur Erhebung des Einspruchs gegen die Anklageschrift sowie wenn jemand blind, gehörlos, stumm, auf andere Weise behindert oder der Gerichts¬sprache nicht hinreichend kundig ist und deshalb nicht in der Lage ist, sich selbst zweckentspre2hend zu verteidigen.
Die Bestellung eines Verfahrenshilfeverteidigers gilt, wenn nicht aus besonderen Gründen etwas anderes angeordnet wird, für das gesamte weitere Verfahren bis zu dessen rechtskräftigem .Abschluß sowie für ein allfälliges Verfahren aufgrund einer zur Wahrung des Gesetzes ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde.
Wählen bei notwendiger Verteidigung weder Sie noch Ihr gesetzlicher Vertreter für Sie einen Verteidiger, so ist Ihnen von Amts wegen ein Verteidiger beizugeben (Amtsverteidiger), dessen Kosten Sie - außer es liegen die Voraussetzungen für Verfahrenshilfe vor - zu tragen haben.
Die Bestellung eines Verfahrens hilfe- oder Amtsverteidigers erlischt mit dem Einschreiten eines gewählten Verteidigers.
Dem Verteidiger ist auf Verlangen zu gestatten, in den Amtsräumen des Gerichtes in die Strafakten, mit Ausnahme der Beratungsprotokolle, Einsicht zu nehmen und von ihnen Abschriften. herzustellen; ist der Beschuldigte nicht durch einen Verteidiger v§~t~§t~n, so stehen diese Rechte des Verteidigers ihm selbst zu, w~§@l die Akteneinsicht einem in Haft befindlichen Beschuldigten ~u~h ift den Amtsräumen des Gefangenenhauses oder der Strafvoll¬~ugsafi~talt gewährt werden kann. Bis zur Mitteilung der Anklage¬schrift kann der Untersuchungsrichter einzelne Aktenstücke von der Einsicht- und Abschriftnahme durch Verteidiger oder Beschul¬digten ausnehmen, wenn besondere Umstände die Befürchtung recht¬fertigen, daß durch eine sofortige Kenntnisnahme von diesen Aktenstücken der Zweck der Untersuchung gefährdet wäre.
Falls Sie Ladungen des Gerichtes oder der Sicherheitsbehör¬den in diesem Verfahren ohne ausreichende Entschuldigung nicht Folge leisten, werden Sie zwangsweise vorgeführt werden .














Landesgericht für Strafsachen Wien

e 11

Beschluss
In der Strafsache gegen Ernst Walter STUMMER wege StGB wird die Verständigung von der Einleitung geric 38 Abs. 4 StPO aufgeschoben.


Begründung:
Beim Landesgericht für Strafsachen Wien ist gegen Ernst Walter STUMMER ei
~
Strafverfahren wegen des Verbrechens des D.iebstahles durch Einbruch nach den §
127, 129 Z. 1 StGB anhängig und wurden wegen dieses Deliktes über Antrag der Staatsanwaltschaft Wien vom 16.3.2007 gerichtliche Vorerhebungen eingeleitet.
,
Der Genannte steht im Verdacht, in Wien am 8./9.12.2006 fremde bewegliche Sachen, nämlich Bekleidungsgegenstände der Fa. C.P. Löwe HandelsgesmbH im Gesamtwert von € 837,50 mit dem Vorsatz weggenommen zu haben, um sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, wobei er in die Geschäftsräumlichkeiten der genannten Firma einbrach.
Gemäß § 38 Abs. 4 StPO ist der einer strafbaren Handlung' Verdächtige zu
- -
verständigen, sobald gerichtliche Vorerhebungen gegen ihn geführt werden oder die
Voruntersuchung eingeleitet wird.
Diese Verständigung kann aufgeschoben werden, solange durch sie der Zweck der
Untersuchung gefährdet wäre.
Im Hinblick auf den am 19.3.2007 erlassenen Hausdurchsuchungsbefehl in den
2
Räumlichkeiten des Verdächtigen liegen diese Voraussetzung vor, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war .
Landesgericht für Strafsachen Wien
1082 Wien, Landesgerichtsstraße 11
Abt. 271, am21.3.07
Dr. MaXimil~n~o~ Richter
Für die Richtigkeit der Ausfertigung der Leiter der Geschäftsabteilung:
---- - - - _._---------~---=------
O:\OATEN\benutzer\wordtext\04\Aufschiebung d. Einleitung der VU.lwp
02.04.2007

A n k 1 a g e s c h r i f t
Die Staatsanwaltschaft Wien legt
Ernst Walter STUMMER,
geboren am 23.09.1938 in Wierr, österreichischer Staatsbürger, verheiratet, Pensionist, wo~riliaft in 1190 Wien, Döblinger Gürtel 21-2/4/5,
zur Last:
Ernst Walter STUMMER hat in Wien in der Nacht von 08.12.2006 auf 09.12.2006 im Rückfall (§ 39 StGB) der Fa. C.P. Löwe Handels GmbH fremde bewegliche Sachen, nämlich eine Jacke sowie 5 Polo- und 10 Windshirts im Gesamtwert von EUR 837,50 durch Einbruch, und zwar, indem er die Türe des Hintereingangs zum Geschäftslokal der GmbH aufbrach, mit dem Vorsatz weggenommen, sich oder Dritte durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern.
Er hat hiedurch das Verbrechen des Diebstahls durch Einbruch gemäß den §§ 127, 129 Z 1 StGB begangen und wird hiefür nach dem § 129 StGB zu bestrafen sein.
Die Staatsanwaltschaft Wien beantragt:
1.) Durchführung der Hauptverhandlung vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien als gemäß § 8 Abs.3 StPO zuständigem Schöffengericht i

- 2 -
2. ) Vorladung des Beschuldigten Ernst Wal ter STUMMER zur Hauptverhandlung;
3.) Ladung der Zeugen:
Inf. Vertreter der Fa. C.P. Löwe HandelsgesmbH
4.) Gemäß § 252 Absatz 2 StPO: Verlesung der Anzeigen, der sicherheitsbehördlichen Erhebungen, sowie der Strafregisterauskunft sowie Vornahme der erforderlichen Feststellungen aus den noch beizuschaffenden Vorstrafakten.
Begründung
Der beinahe 70-jährige Erst Walter STUMMER ist pensionist und wurde in den letzten 50 Jahren bereits achtzehnmal wegen einschlägiger Delikte verurteilt. Zuletzt wurde der Beschuldigte vom Landesgericht für Strafsachen Wien am 15.03.2002 zu AZ 91 Hv 13/02 a wegen §§ 15, 127, 129 Z 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von zwei Jahren verurteilt. Davor wurde der Beschuldigte vom Landesgericht für Strafsachen Wien am 11.08.1999 zu AZ 7 Hv 3757/99, rechtskräftig seit 16.11.1999, wegen §§ 127, 128 Abs 1 und 4, 129 Z 1 und 2 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von zweieinhalb Jahren verurteilt. Beide der angeführten Freiheitsstrafen verbüßte der Beschuldigte zur Gänze, sodass (im Hinblick auf § 39 Abs 2 StGB) die rückfallsbegründenden
Voraussetzungen des § 39 Abs 1 StGB vorliegen.
Der Beschuldigte brach in der Nacht von 08.12.2006 auf 09.12.2006 in das Geschäft der Firma C.P. Löwe HandelsgesmbH (Fa. "Sport-Löwe") ein. Er brach dazu die Aluminiumtür am Hinterausgang des Geschäftes, die zusätzlich mit einem Schubriegel, der mit einem Vorhangschloss versehen ist, auf.
Nachdem er dadurch in das Geschäft gelangt war, nahm der Beschuldigte mit Bereicherungsvo~satz eine Jacke sowie 5 Polo¬und 10 Windshirts im Wert von insgesamt EUR 837,50 an sich und flüchtete unerkannt. Eine Spi~zzange, die er zum Tatort mitgenommen hatte, ließ der Besc~uldigte allerdings vermutlich versehentlich am Tatort zurück. Anhand der DNA-Spuren auf der Spitzzange konnte der Beschüldigte in weiterer Folge ausgeforscht werden.
Der Beschuldigte verantwortet sich ausweichend ":.L""lC gibt an, dass alles eine "b'soffene G'schicht'" gewesen lIrtcäre. bestreitet aber nicht, dass die am Tatort a:-.:f~efunde!1e Spitzzange die seine ist. Er wird aufgrund de:::- beantragten Beweise im Sinne der Anklage zu, überführen sein.
Staatsanwaltschaft Wien am 14.G5.2007


Landesgericht für Strafsachen Wien 1082 Wien, Landesgerichtsstraße 11 Wien, am 19.3.07

*) Nichtzutreffendes streichen
q
l.
Dr. Maximilian NOV AK
Richter
Lil.Pllrl11 Nr. I (VIII/92),.Iv 5707-14/92. Halisdurchslichungsbcfchl)
Sehr geehrter Herr Dr. Novak!
Ich ersuche um Beistellung eines Verfahrenshelfers, der mich aufklärt ob es Sinn macht gegen den diesbezüglichen Beschluss Einspruch zu erheben.
Und ich schreibe des Öfteren Artikeln im die Z'Q.-


Ich gebe die periodische Druckschrift „SEWUZ-Singlemagazin“ heraus, mit dem ich noch keinen Gewinn erziele und arbeite an „Öffentliche Unsicherheit", deren Druck ich mangels Geld ohne Hilfe nicht bezahlen kann.
Und ich schreibe des Öfteren Artikeln für die Zeitung „Augustin“ (siehe Beilage).
Etwa im Jänner des Jahres sandte ich dem „Augustin“ einen Sicherheitsartikel der noch nicht veröffentlicht wurde, mit folgenden Passus:»Vor einigen Wochen sprach mich ein Ausländer auf der Strasse an: Bist Du Stummer“ ..Ja bin ich"
„Ich war mit Dir im Gefängnis, kennst Du mich nicht mehr?- fragte der Fremde. Ich sah ihm eine Weile an, dann meinte ich: "Bist Du nicht der aus Moiawien oder den rumänischen Teil. Modawiens?" "Ja Du kennst mich noch“ freute er sich. „Und wie geht es Dir“ fragte ich. Gut, ich wurde wie Du in Haft ausgebeutet und erhielt nur einen Bruchteil meines Lohnes, den Rest hole ich mir jetzt zurück'" erklärte er und machte die Handbewegung die international illegales stehlen bedeutet. Legal stehlen nur Regierungen die ihren Diebstahl durch Gesetze legalisieren.) Während des Redens spazierten wir die Mariahilferstrasse entlang und er klaubte laufend Zigarettenstummel und Papiertaschentücher etc. auf und ließ sie in einer Tasche verschwinden. "Bist Du sicher, dass es Dir gut geht" fragte ich und deutete auf seine Tschicknasterei. „Kannst Du Dich nicht mehr erinnern, dass wir in Haft vereinbarten, dass wir uns gegen die "Wunderwaffe'" DNA wehren und überall fremde DANN-¬Spuren hinterlassen? Er griff in seine Tasche und zeigte mir ein Säckchen Haaren, die er von einem Friseur mitnahm. Diese DANN-Spuren verstreute er und viele Einbrecher aus den Oststaaten schon Jahre bei jeden Einbruch. Hoffentlich wird dadurch nicht mal der neue Polizeipräsident als Einbrecher, Räuber etc. verhaftet."


Etwa im Dezember 2006 erschienen sehr spät am Abend in der Redaktion der Sicherheitszeitschrift "Öffentlichen Unsicherheit" die in einen Bürogebäude schräg gegenüber dem Einbruchsobjekt der Fa. C.P. Löwe untergebracht ist 2 betrunkene Rumänen oder Moldawier und fragten mich, was ich bezahle, wenn sie an der Zeitschrift mitarbeiten. Ich konnte den Leuten finanziell nichts versprechen, weil ich selbst von Notstandshilfe lebe.
Wir unterhielten uns lange, tranken Black Glasnost Wodka mit Waldbeere und Eristoff Black Wild Barry, bis ich - wie bei mir bei Alkohol üblich - einschlief. Die Leute ließen mich schlafen und verließen das Büro, ohne anscheinend etwas mitgenommen zu haben.
Ober dem Geschäftsportal der Fa. C. P. Löwe befindet sich gut sichtbar eine Sirene einer Alarmanlage und jeder Einbrecher würde diese zuerst auszuschalten versuchen, bevor er einbricht. Es wäre also möglich, dass die betrunkenen Ausländer das in ihren Zustand übersahen, dort einbrachen und ,,meine" Zange liegen ließen. Es fragt sich allerdings wozu diese Zange gut wäre, denn die braucht kein Mensch dort zum einbrechen. Wie meine DNA¬Spuren auf die Zange kamen weiß ich nicht.
Wenn mich jemand von meinen Freunden, Kunden, Mitarbeiter anderer Büros etc. in dem Bürohaus um Werkzeug fragt, verborge ich es. Meine Kunden lasse ich zum Arbeiten in Internetsinglebörsen auch oft alleine im Büro und da könnte jemand die Zange genommen haben, oder sie mir unter irgendeinen Vorwand in die Hand gedrückt haben. Feinde des Journalisten Marcus J. Oswald drohten mir im Vorjahr auch an, sie würden mir ein Ei legen, weil ich Oswald half.
Einen weiteren diesbezüglichen Verdacht versuche ich derzeit selbst nachzugehen, da die Polizei unter dem derzeitigen Personalmangel dazu sicher keine Zeit findet.
Ich ersuche um Bewilligung meines im Eingang erklärten Ersuchens.
Mit freundlichen Grüßen und Hochachtung Ernst Stummer, Döblinger-Gürtel 21/4/5, 1190 Wien, Tel. 0043/699110
890 80. E-mail: SEWUZ@gmx.at .
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Wie Recht hatte Karl Öllinger, Sozialsprecher der Grünen, als er im Parlament Kritik an ))Vollkommen sinnlosen und geradezu
. entwürdigenden AMS-Kursen otme Ausbildungswert« übte, die ))zum Teil mehr an Strafvollzug als an aktive Arbeitsmarktpolitikt erinnerten? Das AMS dementiert. Es könne ))natürlich unbefriedigende Einzelftifle« geben, meint AMS-Vorstand Herbert Böhm Aber 60 Prozent aller SchulungsteilnehmefInnen hätten nach sechs Monaten wieder einen job. Abgesehen davon, dass viele dÜ ser jobs erstens nicht dauerhaft, zweitens nur halbseidene freie Dienstverträge ohne soziale Absicherung, drittens ausb,euteriscl Verhältnißse fern jeder Kollektiwertragsregelung sind: Vielen Gestrandeten ist selbst dieser modeme SkIävenmarkt verschlossen Das AMS weiß das - und bestraft dennoch Unvermittelbare, die Kurse schwänzen, welche aus ihrer Perspektive objektiv sinnlos
sind. Dazu ein Erjahrungsbericht von Ernst Walter Stummer. .
um dritten Mal in drei Jah- teoporose. Am Montag darauf hatte nen, Wünsche Träume...; was ist Ar- Am Montag, dem 26. März 20 ren erhalte ich denselben ich völlig vergessen, wo mein Kurs- beit? Ich bin 68 Jahre alt und höre war wieder Herr Mag T. Coach, u Kurs vomAM,S: Job.- raum in dem riesigen Gebäude der schon etwas schlecht - und wenn wir hatten zwei Stunden Computl Coaching, was sich nun Job Kursanbieter-Firma in der Breiten- ein Kursteilnehmer oder die »Lehre- unterricht. Ich schrieb ein langes I Express nennt. Erster Tag in einem futter Straße liegt. Ich irrte. durch rin« nicht laut genug bzw. wenig werbungsschreib~n. Es sollte TI riesigen, modernen Glaspalast in mehrere Stockwerke des Gebäudes, verständlich spricht, verstehe ich Antwort kommen.: Am nächsten 1 Wien-Meidling: Vorstellung der öffnete Türen und sah zu meinem . nicht:s. Etwa 70 Prozent des Inhalts führte. uns Mag: T .. einen fast zel Coaches, Erklärung der• »Maßnah- Erstaunen sehr viele Frauen mit ging für mich Mdurchyerloren. Ich Jcihre' alten.:Fernsehfilm von Hu; me« und Sanktions-Dl.ge!1,I,me. ... KppftücheI'A:A1~jc"h ~psllich m~I- _. sehe"auch schl~J1t llil(t~ Zeitun- Potisch 'zumThema' »Zukunft d schon ZWelmal.~uvor.Es••ha.TSlch nen ~ursraliIn fan9-,~~ferriChtete«("'•'\~n.Ur bis~'etWa 9 Pun1ttSch~:ift- "Arbelt« vor ~d verriet uns gleit kaum etwas geandert,"~llß.er qa.ss clort m V~rtretung 'yon Herrn Mag .. ' _ elesen, und auf der Tafel muss" vor der Vorführung, dass von dt sich die ,Kursbesuc!l~r ni~h~ mehr T. eine I..~l;lens• und SozialP~raterin. te_für Illich auch sehr viel größer ge- Prognos~n PorUschs nicht sehr vi aussuchen dUrren, .ob sie vormittags Sie stellte uns das Thema: Vlsto- schrieben werden .. eingetroffen'sei. Danach wurde üb oder nachmittags kommen wollen .. den Film diskutiert .
Für einen 8-Uhr"Termin in d~r In dem siebenstöckigen Institut
Zahnklinik musste ich eine TeImin- gebäuqe. sind. :überall Zettel ang
bestätigung verlangen. Denn ich bracht: »Diese Maßnahme wird t
konnte nur mit stundenlanger Ver- .. Ati.fträg des AMS dur<;hgeführt 111'
spätung zum Kurs - die Glaspaläste aus Mitteln des E1lJopäis~hen Sozie
des Instituts•sind etwas mehr als fondSJ{ofinanziert.« Na ja, wenn ci
eine Fahrstunde mit den Öffis von :~. EtJ bezahlt ... D~s Kursträger-Inst
meiner Wohnung, aber auch von der tut, einer der ANiS-Partner, war v(
Zahnldinik entfernt. wenigtmJahren noch winzig und i:
Als ich verspätet kam, hatte sich nunmehr ein Millionenunternel
der Coach Mag. T. schon vorgestellt, men mit mehreren Standorten.
und ich erfuhr erst durch die' Ün Kursraum aufliegenden Prospekte, dass er Psychologe ist.A1s ich am zweiten Tag kam, mussten sich gera¬de die Kursteilnehmer vorstellen. Gegenüber den letzten beiden Job¬Coaching-Kursen handelte es sich bei ihnen diesmal nicht nur um die typischen Gestrandeten, sondern zu¬mindest zwei oder drei Teilnehmer waren hoch qualifiziert, einer arbei¬tete z. B. in aller Welt als Hotelma¬nager. Aber es war auch eine 58-jäh- . rige jugoslawische Metallarbeiterin da, die offensichtlich dazu verurteilt ist, bis zu ihrer Pension unnötige Kurse zu besuchen, neben einer 19¬jährigen Zuckerbäckerin, bei der Job-Coaching auch mIr gerechtfer¬tigt scheint.
Mittwochs' haben . wir keinen Kurs. Donnerstag und• Freitag war ich im Krankenhaus der Barmherzi¬gen Schwestern, wegen einigen Un~. tersuchungen bezüglich meiner Os-


68 Jahre alt fast die Hälfte de lebenshinter-Gittern: Das beeindruckt die Personalchefs!
Ich bin, wie'gesagt, 68 Jahre alt, uni 30 Jahre' meines Lebens verbracht. ich im Gefängnis. Es wäre also ein Wunder, wenn mich ein Arbeitneh mer aufnimmt. Deshalb verfolge iel seit drei Jahren Projekte einer selb stäDdigen Tätigkei~~ So konzipiertl ich mit einem Journalisten ein Si cherheitstnagazm mit dem TItel »Ö1 fentlicheUnsicherheit«, in den auch die.Sicherheitsindustrie wer ben'Rötrn.%fals: )}Einbrecherkönig« . d.er hitiid~fte' rillt' Gefängnisstrafer saD.kti;9hierte~:tmd eine hohe Dun k~l#ff~bin unaÜfg(?k1ärten und straf los gebliebenen Einbrüchen began gim hatte', ist derVerfasser ein Spe zialistfür:Einbrnchs-Prävention, diE Red.}.

Am 29. März waren wir wieder im Computerraum.Ich versandte etwa 40 Bewerbungsschreiben, er¬hielt aber keine einzige Antwort An mich selbst hatte ich auch ein Bewerbungsschreiben geschickt. DieseMail kam bei mir nicht an, also dürften vielleicht iille anderen 40 Schreiben ebenfalls. nich.t ange¬kommen sein. Waren die Bewer¬bungen von vornherein nur als Be¬schäftigungstherapie geplant?
Die »Führungskräfte« in unserer Gruppe übernehmen an diesem Tag gemeinsam mit Mag T. die Diskussi¬on. Unser Hoteldirektor etwa er¬zählte uns von den Arbeitsverhält¬nissen und der Arbeitsmoral in di¬versen fremden Ländern. Ein zwei¬ter Kursteilnehmer erzählte von sei-
nen Erlefmisseri als Führungskraft in Hongkong. Sehr interessant, das Ganze, mir wäre aber lieber gewe¬sen, ich hätte die Zeit frei gehabt," um an meinem Magazinprojekt zu arbeiten. Die Kursteilnehtner fügen sich in ihr Schicksal. Allgemein herrscht die Haltung vor: Wenn wir den blöden Ku~ schon besuchen müssen, versuchen wir, das Pösitive herauszuJUaube~
Wir sind etwa zwölf KursteÜneh¬mer, wovon tatsächlich immer bloß rund fünf Leute anwesend sind. Die anderen sind vorstellen, beim Arzt, im Krankenstand usw. Ich schrieb dem AMS, dass ich pro Stunde un¬nötiger )}Maßnahme« zehn Euro verlange. Ich habe nichts gegen
. sinnvolle Kurse, in,welchen man et-
was lernt, aber zum dritten ~al in drei Jahren JOb~Coaching ist eine Frechheit! I<:h versuche, mit einer Klage vom Gericht feststellen zu lase sen, dass der Kurs lediglich der Ver¬mögensvermehrung der Kursbetrei¬berdient, dem Arbeitslosen aber nur Nachteile bringt. Ich bekomme täglich 13,41 Euround dafür muss
, ich täglich eineinhalb'Stunden ans andere Ende von Wien fahren, um mir Blabla anzuhören. Laut meiner philippinischen Ga~n heißt Blabla auf Takalog }ibala bala«. Ich mache also einen Bala-Bala-Kurs.
In den )}Allgemeinen Informatio. nen des AMS Wien« heißt es unter anderem: »Jed'e geförderte• Kurs¬maßn,ahme beinhaltet die unbeding¬te AnwesenheitspfIicht während
des Kurses. Die Anwesenheit w täglich kontrolliert. Bei Abwesj heit ersuchen wir sie um. telefo sehe Benachrichtigullg. « Verst( man dagegen, wird die Arb~lts senuntersilitzung für einige Zeit j strichen. Man hat auch jeden dem AMS zur Verfügung zu steht Ich komme mir Wie ein AMS~Skla vor und nicht wie ein Versichert der für die Leistung der Jobve'rmi lüng vorher einbezahlt hat! Iit eiE
, Tageszeitung war. kürzlich .von¬ner Gründung einer »Anti~AM namens AMSEL {Arbeitslose:Me sehen suchen effektive LösUlfge zu lesen. Ich habe mich bei dieSE Verein unter www.arI1sel-org.an! meldetF

REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
BMJ-E41803/0016-V 3/2006
Or. Karl Orexler
Wien, am 24. Februar 2006
Sehr geehrter Herr Stummer!
Das Bundesministerium für Justiz ist für Ihre klaren Überlegungen zur alternativen Formen einer Haftstrafe sehr dankbar. Neben den Kosten für einen Strafvollzug fal¬len bei einem Strafgefangenen auch hohe und teilweise noch nicht absehbare Sozi¬alkosten an, die dann auch wieder vom Steuerzahler zu tragen sind. Durch den Aus¬fall eines Familienmiterhalters durch eine Haftstrafe stehen oft Famtlien vor großen finanziellen Problemen und sie sind dadurch auf die Sozialfürsorge angewiesen. Ferner vermissen diese Kinder ihren Vater und sehen diesen nur während des Be¬suches in der Haftanstalt, in einer für Kinder nicht sehr förderlichen Umgebung. Die Wiedereingliederung in einen Arbeitsprozess von ehemaligen Strafgefangenen ist äußerst problematisch und dabei bildet die verbüßte Haftstrafe oft ein unüberwindli¬ches Hindernis. Durch den Ausbau von alternativen Formen der Bestrafung könnte Steuergeld gespart werden und somit viele Probleme, die mit einer Haftstrafe ver¬bunden sind, vermieden werden.
Hinsichtlich Ihres interessanten Projektes der Verbrechensverhütung muss Sie das Bundesministerium für Justiz mangels Zuständigkeit und auch freier Budgetmittel an das Bundesministerium für Inneres verweisen. Gleichzeitig wünscht Ihnen das Bun¬desministerium für Justiz gutes Gelingen bei der Umsetzung Ihrer Idee.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Karl Drexler
Elektronisch gefertigt
Herrn
Ernst Stummer Heiligenstädterstrasse 32 1190 Wien
Bundesministenum für Justiz, Museumstraße 7. 1070 Wien, Te!: +43 1 521520*, Fax: +43 1 521522727


Ernst Walter Stummer, Döblinger-Gürtel 21/4/5, 1190 Wien Tel. 069911089080
An das Landesgericht für Strafsachen Wien
Landesgerichtstr. 11
1080 Wien GZ: 271/Ur81/07m
Wien 12.Juni 2007
Einspruch gegen die Anklag:eschrift zu 271/Ur81107m
Ich war in meinen Leben etwa 30 Jahre in Haft. Das bedeutet 30 Jahre Psychoterror durchs Justizsystem, vor allem aber durch Mitgefangene, Mangelernährung, Verlust der Sozialbindungen.
Ich bin dadurch mit 69 Jahren schwer physisch, psychisch/nervlich und sozial geschädigt und laufend bei Ärzten.
Vom Psychiater Dr. Viktor Jelinek, Venediger Au, 1020 Wien erhalte ich wöchentlich 2 Packungen Rhoipnol a 10 Kapseln, 2 Packungen Praxiten a 20 Tabletten und 2 Packungen Somnobene a 20 Tabletten. Von meiner Hausärztin zu viele Tabletten für körperliche leiden, so dass ich Tabletten (zum Beispiel "Ergotop" gegen meine Vergesslichkeit) aussetzen muss, weil das mein Magen nicht verkraftet.
Ich habe mehrmals wöchentlich gesundheitliche Abstürze, Schmerzen in Körper und dumpfes Gedächtnis, so dass ich mich nicht mehr konzentrieren kann, worauf ich mehrere Psychopharmaka nehme und mich schlafe lege.
Meine persönliche Niederschrift am 18. April 2007 um 6,10 Uhr: Gestern Abend wurde ich durch lautes Klopfen an meiner Wohnungstüre geweckt. Ich dachte das wäre (meine Gattin Maribel, eventuell mit Freundinnen.
Ich ging zur Türe, aber es war niemand da. Ich ging zum Fenster, öffnete es und 2 Männer riefen mir in den ersten Stock, sie wären von der Kripo Kriminalkoat Wien West und müssten mit mir reden. Sie präsentierten mir mündlich einen Hausdurchsuchungsbefehl, (den ich 2 Stunden später auch ausgefolgt erhielt) ich zog den Piyamer aus, Kleidung an und wartete am Gang, bis einer der Kripo Beamten die Wohnung durchsucht hatte. Dann waren wir auch noch im Keller.
Sie rissen mich in dieser Angelegenheit aus dem Schlaf, machten Hausdurchsuchung und nahmen mich dann noch von den Medikamenten benommen mit aufs Polizeikommissariat Döbling. Ich sagte den Beamten allerdings nicht, dass ich beeinträchtigt bin, denn ich dachte, es geht schon. Normalerweise wache ich in diesen Zustand gar nicht auf und wenn ich aufwache schicke ich Freunde wieder fort, weil ich mich so "damisch" nicht unterhalten mag.
Die Kriminalbeamten waren sehr nett und höflich und ich verhielt mich in meinen lethargischen Zustand ebenso. Sie sagten mir, dass die in der Anklageschrift erwähnte am Tatort vorgefundene Zange mir gehört und in meiner Werkzeugtasche eine gleiche Zange wäre, die dazugehört. Ich akzeptierte das, denn ich hatte vor dem Tod meines Freundes Kurt Rakousky gemeinsam mit ihm ein Magazin, das ich als Büro verwendete und Rakousky, der Schlosser war, verwahrte dort viel Werkzeug auf, das ich nach seinen Tod behielt (weil die Erbin Trude Rakousky etwa 4 Wochen nach meinen Freund starb,) weil er auch noch viele Wertsachen von mir hatte. Daran dachte ich in meinen Zustand aber nicht auch Leute, die aus dem Gefangnis kommen oder dort waren und eventuell an memer Zeitschrift "Öffentliche Unsicherheit<' mitarbeiten wollen. Jeder könnte die Zange, an die ich mich nicht erinnere und die ich nur als Kopie auf einem Blatt Papier sah,. genommen haben.
Sicher habe ich auch Feinde aus der Haft die mich so reingelegt haben könnten
Hochachtungsvoll
Während meiner letzten Haft, die am 29. Jänner 2004 endete, bewohnten und benutzten meine Freunde Mario Feldhaas und Ewald Stieber dieses Büromagazin, die unter anderen wegen Einbruchs vorbestraft sind und "gleich gesinnte" Freunde dorthin mitnahmen. Es ist anzunehmen, dass sich diese Werkzeuge "liehen" und sie könnten die inkriminierte Zange am Tatort zurück gelassen haben. Auch ich verlieh immer wieder Werkzeug und erhielt es nie zurück.
Durch die eingenommenen Medikamente Rhoipnol, Somnobene und Praxiten (die von der Justiz auch als Drogen gewertet werden,) war ich nicht fähig mich besser zu konzentrieren und erinnern und diese Argumente vorzubringen und akzeptierte ganz einfach was die Kriminalbeamten sagten. Anscheinend sagten die Kriminalbeamten auch ich wäre Pensionist und ich bestätigte das. Das Protokoll habe ich übrigens vor der Unterschrift nicht durchgelesen und vertraute den Beamten, dass sie das schrieben, was ich sagte und ich nehme auch an, dass sie das taten. Nur nahm ich an, dass sie z.B. auch meine Mimik und Körpersprache (die vielleicht auch medikamentös beeinträchtigt war) einbezogen und das bedeutete nicht, dass ich ,,zugegeben" hatte, das das Werkzeug mir gehört sondern, das es mir gehören könnte. In meinen Zustand wusste ich nur ganz dunkel, dass da irgendeine besoffene Geschichte war und das präzisierte ich auch in meiner Eingabe vom 15. 5. 06.
Ich beantrage und ersuche daher höflichst um eine neuerliche Einvernahme in Beisein einer in meiner Eingabe vom 15. Mai 06 beantragten VerfahrenshelferIn, Akteneinsicht und danach neuerliche Bewertung durch die Staatsanwaltschaft. Die beiliegende CD wurde vom ORF vor rund 2 Wochen aufgenonimen und zeigt unter anderem die Tasche in der die zweite Zange war, welche die Kripo sah und meine derzeitigen tatsächlichen Lebensumstände.
Im Übrigen (zur beiliegenden CD) war ich vor mehreren Wochen bei der KlJRIER Joumalistin Giermindel in 1020 Wien und erst gestern wieder bei Frau Rottensteiner im Karl Marxhof "einbrechen". Ihre Ziehtochter hatte in der Wohnung den ScWüssel stecken lassen und es ging nicht mehr aufzusperren. Ich erhielt dafür ein Glas Mineralwasser, da sie nicht einmal Geld für ein Guthaben am Telefon hatte, Ich bin auch sonst sozial tätig und mache Besorgungen für Familie Hofmann im Karl Marxhof, die gelähmt sind, bzw. der Gatte schwer gesundheitlich beeinträchtigt und bekomme dafür Lebensmittel.
Da ich mir keine bezahlten Mitarbeiter leisten kann, lasse ich Besucher meiner Redaktion sehr oft dort allein am Computer um sich Daten von Kontaktsuchenden selbst zu sueben. Darunter


o



Versicherungsnummer: 3803 23 09 38 AMS 963-Wien Währinger Gürtel Währinger Gürtel 104
1090 Wien
Telefon: 01/87871

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Arbeitsmarktservice
Datum: 28.03.2007
RGS963/ALl.03
Ernst Walter STUMMER
Döblinger-Gürtel 21/4/5 1190 Wien
Betrifft: Mitteilung über den Leistungsanspruch
Sehr geehrter Herr STUMMER,
aufgrund der von Ihnen vorgelegten Unterlagen sowie Ihrer Angaben und der gesetz¬lichen Bestimmungen konnte das Arbeitsmarktservice Ihre Leistung wie folgt bemessen.
Anfallstag Vorauss.Ende Leistungsart Anspruch in € Bemessung
12 03 2007 31 03 2007 Notstandshilfe - Schulung Tgl. 15,77 1.117,23
12 03 2007 31 03 2007 Beihilfe zu den Kursnebenkosten Tgl. 1,02
01 04 2007 20 04 2007 Notstandshilfe - Schulung Tgl. 13,41 1.117,23
01 04 2007 20 04 2007 Beihilfe zu den Kursnebenkosten Tgl. 1,02
21 04 2007 31 10 2007 Notstandshilfe Tgl. 13 ,41 1.117,23
HINWEISE
Das angegebene voraussichtliche Leistungsende gilt vorbehaltlich einer vorherigen Abmeldung oder des Wegfalles der Anspruchsvoraussetzungen.
ZUR BEACHTUNG
Zur Vermeidung von finanziellen Nachteilen beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise über Ihre Meldepflichten auf der Rückseite dieser Mitteilung.

FREIMÜLLER / NOLL / OBEREDER / PILZ

A-1080 Wien, Alser Straße 21 • T: +43/1/4060551 • F: +43/1/406 96 01 • kanzlei@jus.at. http://www.jus.at
Renn
Ernst Walter Stummer Döblinger Gürtel 21-2/4/5 1190 Wien
Dr. Georg Freimüller Univ.-Doz. Dr. Alfred J. Noll Dr. Alois Obereder
Mag. Michael Pilz
Dr. Erwin Senoner
Dr. Michael Celor .
In ständiger Kooperation mit der selbständigen Rechtsanwältin
Dr. Simone Schweinhammer LL.M.
Wien, 20. Juni 2007 07JStuVer/3 - 2/mp -377620.doc Sekretariat: Frau Pokomy, DW 28
Verfahrenshilfe
Sehr geehrter Rerr Stummer!
Im gegen Sie geführten Strafverfahren wegen eines Einbruchsdiebstahls in der Nacht von 08. auf 09.12.2006 wurden wir zum Verfahrenshelfer und Verteidiger rur Sie bestellt. Zugleich wurde uns die Anklageschrift zugestellt. Wir dürfen Sie ersuchen, sich zur Besprechung der Angelegenheit rasch mit meiner Mitarbeiterin, Frau Mag. Leila Khorrarndel, in Verbindung zu setzen.
In Erwartung wer Kontaktaufna..hme verbleiben wir

Grüßen
-------
Mag. Michael Pilz
Bankhaus Krentschker & Co AG Kto.-Nr. 1800-076745, BLZ 19520
0 .........•. 1 .. A •..... + .. i_ /\,-. 1/+_ F\.I .. J.,('V") 010 ,,(iO 017 l')nnn
Firmenbuch: HG Wien FN 254912x II\lD_I\I, . no_'

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